Aufsichtsrecht
Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
Am 1. Januar 2020 trat das neue Finanzinstitutsgesetz (FINIG) in Kraft, das die Bewilligungsvoraussetzungen und Aufsicht über die Finanzinstitute regelt. Gemäss dem FINIG gelten unabhängige Vermögensverwalter als Finanzinstitute, somit auch die COVASYS AG.
Das FINIG trat zusammen mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Das FIDLEG regelt die Verhaltens- und Organisationspflichten beim Erbringen von Finanzdienstleistungen.
Aufsichtsrechtliche Stellung der COVASYS AG
Die COVASYS AG ist ein der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) direkt unterstellter Finanzdienstleister. Sie verfügt seit Oktober 2023 über die FINMA-Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. c des Bundesgesetzes über Finanzinstitute (FINIG). Insbesondere ist die COVASYS AG auch als Vermögensverwalterin von Schweizer Vorsorgevermögen gemäss Art. 24 Abs. 1 lit. b FINIG zugelassen.
Vor der Neuregelung durch das FINIG war die COVASYS AG der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) unterstellt und dem Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) angeschlossen.
Ombudsstelle
Die COVASYS AG ist der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), Talstrasse 20, 8001 Zürich angeschlossen. Im Falle von Streitigkeiten über Rechtsansprüche besteht die Möglichkeit, bei dieser Ombudsstelle ein Vermittlungsverfahren einzuleiten.
COVASYS AG, im Juni 2024